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Gehaltsrechner Arbeitgeberbrutto 2026 — kostenlos online Personalkosten berechnen

Arbeitgeberbrutto oder Wunsch-Netto eingeben — der Rechner zeigt sofort die Arbeitgeber-Gesamtkosten und den Arbeitnehmer-Nettolohn, für alle Steuerklassen I bis VI. Als PDF-Nachweis exportierbar.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zum Gehalt

Werte per Klick auswählen, das Ergebnis wird automatisch berechnet. Nur der Betrag ist Freitext.

Vorlage:
Eingabe-Modus
Vereinbartes Bruttogehalt vor allen Abzügen.

Steuerklasse

I: ledig/dauerhaft getrennt lebend.

Krankenversicherung

Zusatzbeitragssatz wird automatisch übernommen (Quelle: GKV-Spitzenverband, Stand 2026).

Pflegeversicherung

Nur in Sachsen ist die Pflegeversicherung anders aufgeteilt (mehr Arbeitnehmer-, weniger Arbeitgeberanteil).

Alter
Anzahl Kinder

Ab 23 Jahren zahlen Kinderlose einen Zuschlag zur Pflegeversicherung (§ 55 SGB XI). Ab dem 2. Kind sinkt der Arbeitnehmer-Beitrag etwas.

Umlagen

Insolvenzgeldumlage ist immer enthalten. U1/U2 sind krankenkassenindividuell — hier nur ein grober Pauschalsatz (2,0 %) zur Orientierung.
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Was dieser Rechner nicht abbildet

7 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sind nicht enthalten — beide hängen von der persönlichen Situation ab.
  2. Einen Teil der Lohnsteuer (die Vorsorgepauschale) rechnen wir vereinfacht. Das amtliche Ergebnis kann etwas abweichen (§ 39b Abs. 2 EStG).
  3. Steuerklasse III/V nutzt eine dokumentierte Näherungsformel nach § 39b EStG, nicht den vollständigen amtlichen Programmablaufplan.
  4. Steuerklasse VI rechnet ohne jegliche Freibeträge auf das volle Jahresbrutto — eine grobe Obergrenze, keine amtliche Formel.
  5. Steuerklasse II setzt mindestens ein Kind voraus (§ 24b EStG); ohne Kinder entspricht das Ergebnis Steuerklasse I.
  6. U1/U2-Umlage ist nur ein grober Pauschalsatz — die tatsächlichen, krankenkassenindividuellen Sätze weichen davon ab.
  7. Minijob (bis 603 €) und Midijob-Übergangsbereich (603,01–2.000 €) haben eigene Sonderregeln, die hier nur als Hinweis markiert, nicht berechnet werden.

Dieser Rechner ersetzt keine Lohnabrechnung und keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitgeberbrutto und Nettolohn?

Das Arbeitgeberbrutto ist das vereinbarte Monatsgehalt vor Abzügen. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich eigene Sozialversicherungsanteile (Arbeitgeber-Gesamtkosten), der Arbeitnehmer erhält nach Abzug von Sozialversicherung und Lohnsteuer den Nettolohn.

Wie funktioniert der Wunsch-Netto-Modus?

Statt des Bruttogehalts geben Sie den gewünschten monatlichen Nettolohn ein — der Rechner ermittelt per Näherungsverfahren das dafür nötige Arbeitgeberbrutto und die daraus folgenden Arbeitgeber-Gesamtkosten.

Für welche Steuerklassen gilt der Rechner?

Für alle Steuerklassen I bis VI. Klasse III und V nutzen eine dokumentierte Näherungsformel nach § 39b EStG, Klasse VI rechnet ohne Freibeträge als grobe Obergrenze — beides sind vereinfachte Modelle, keine amtliche Lohnsteuerberechnung.

Sind U1, U2 und der Berufsgenossenschafts-Beitrag enthalten?

Die Insolvenzgeldumlage ist immer enthalten. U1 (Krankheitsumlage) und U2 (Mutterschaftsumlage) lassen sich optional als grober Pauschalsatz zuschalten — die tatsächlichen, krankenkassenindividuellen Sätze weichen davon ab. Der Berufsgenossenschafts-Beitrag ist branchenabhängig und nicht enthalten.

Wie wird der Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse berücksichtigt?

Krankenkasse aus der Liste wählen — der individuelle Zusatzbeitragssatz (Quelle: GKV-Spitzenverband, Stand 2026) wird automatisch übernommen. Alternativ lässt sich ein eigener Satz eintragen.

Sind Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag im Ergebnis enthalten?

Nein. Beide hängen von der persönlichen Situation ab (Kirchenmitgliedschaft, Einkommenshöhe beim Soli) und sind bewusst ausgeklammert. Für eine Schätzung die eigenständigen Kirchensteuer-Rechner und Solidaritätszuschlag-Rechner von KUKANILEA nutzen.